Eine meiner zentralen Aufgaben als Notar ist die Beratung und Beurkundung in allen erbrechtlichen Belangen. Ich berate Sie über alle Möglichkeiten einer erbrechtlichen Gestaltung. Basierend auf Ihren Wünschen und Vorstellungen entwerfe und beurkunde ich für Sie alle in Betracht kommenden letztwilligen Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testament, Erbverträge), Erbscheinsanträge und führe auch Erwachsenenadoptionen durch.
Für den Fall des Todes sind im BGB gesetzliche Regelungen getroffen, was mit dem Vermögen des Verstorbenen, bzw. des Erblassers passiert. Diese Regelungen ergeben nur dann Sinn, wenn der Erblasser in überschaubaren finanziellen Verhältnissen lebt, immer noch mit dem Ehepartner verheiratet ist, mit dem er oder sie sämtliche Kinder bekommen hat und diese im Todesfall keine Erbansprüche geltend machen. In der Realität sieht die Lage häufig ganz anders aus.
Es gibt die verschiedensten Konstellationen, in denen es Sinn ergibt, ein Testament zu errichten:
Ein Erbvertrag ist neben dem Testament die einzige Alternative, eine letztwillige Verfügung nach dem eigenen Willen zu regeln. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht dabei darin, dass der Erblasser sich mit einem oder mehreren Vertragspartnern, meist den Erben oder jemandem, der gegen Abfindung auf sein Erbe verzichtet, vertraglich binden kann. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch auf Seiten der Vertragspartner Einverständnis mit einer angestrebten Regelung besteht.
Denkbare Konstellationen sind beispielsweise Regelungen in der Landwirtschaft, wenn es nicht zu einer Teilung des Hofes kommen soll oder Unternehmensbeteiligungen, die bei einem Kind bleiben sollen, um eine Aufspaltung des Unternehmens zu verhindern. Solche Konstellationen sind oftmals komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Daher ist ein Erbvertrag in solchen Fällen sehr zu empfehlen.
Wie Sie an diesen Beispielen sehen können, ist es wichtig, sich von einem Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament den eigenen, individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht und rechtsgültig formuliert und aufgesetzt wird.
Als Notar bin ich befugt, auch Erwachsenenadoptionen zu beurkunden und zu begleiten. In Situationen, in der sich nahestehende Menschen ohne konkrete verwandtschaftliche Beziehung zueinander noch enger verbinden möchten, wird die Erwachsenenadoption häufig genutzt, um rechtssichere Nachfolgeregelungen gezielt und langfristig herbeizuführen. Ein oft gewollter, positiver Nebeneffekt sind steuerliche Optimierungspotentiale. Auch diese Konstellationen berate ich vorab sehr intensiv, um eine für die Beteiligten optimale Regelung zu finden.
Eine Voraussetzung, um im Erbfall das Erbe tatsächlich antreten zu können, ist die Vorlage eines Erbscheins. Dieser Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und muss beantragt werden. Ich als Notar beurkunde für Sie Ihren Erbscheinsantrag und berate Sie in dem Zuge selbstverständlich über die optimale weitere Vorgehensweise in Ihrer Erbschaftsangelegenheit. Einen Erbschein können Sie auch dann alleine beantragen, wenn Sie mit mehreren Personen zusammen erben. Der Erbschein wird beispielsweise benötigt, um Immobilien im Grundbuch auf die Erben umzuschreiben zu lassen oder um sich bei der Bank des Erblassers als Erbe zu legitimieren und Zugriff auf das Konto zu bekommen.
Wir bieten Ihnen einen zeitnahen und schnellen Service für Ihr Anliegen und setzen uns auch beim Nachlassgericht für eine zügige Bearbeitung ein, damit Sie nicht lange auf den Erbschein warten müssen.
Ein weiterer Service, den wir im Zusammenhang mit Testamenten und Erbverträgen anbieten, ist die Verwahrung im Testamentsregister des zuständigen Amtsgerichts und die Eintragung Ihres Testaments in das zentrale Testamentsregister, das bei der Bundesnotarkammer eingerichtet ist. Durch die Hinterlegung Ihres Testaments stellen Sie sicher, dass dieses im Todesfall tatsächlich auch eröffnet wird und nicht etwa zum Zeitpunkt des Todes unauffindbar ist.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an: 040 22 86 55 320.
RA Claudius Finkbeiner LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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