Eine meiner wesentlichen Aufgaben als Notar ist die Beratung und Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eheleuten müssen notariell beurkundet werden, damit sie wirksam sind. Die Zwischenschaltung eines Notars soll gewährleisten, dass beide Parteien eine objektive und neutrale Beratung bekommen und so einen Vertrag miteinander schließen können, der tatsächlich im beiderseitigen Interesse ist und die Situation beider Parteien im Trennungs- oder Scheidungsfall verbessert, bzw. absichert.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, die vor oder während der Ehe geschlossen werden kann, um die rechtlichen Beziehungen zwischen ihnen zu regeln. Anders als viele denken, geht es bei einem Ehevertrag nie darum, den Ehepartner zu übervorteilen oder ihm etwas wegzunehmen. Der Gedanke ist, durch eine unabhängige Beratung und Gestaltung die gesetzlichen Regelungen, die auf die persönliche Situation der Parteien nicht passen, im beiderseitigen Interesse besser zu gestalten. Um es einfach auszudrücken: Die gesetzlichen Regelungen im deutschen Familienrecht regeln eigentlich nur den Fall von Eheleuten, die ohne Vermögen heiraten, ihr ganzes Berufsleben hindurch angestellt sind und in dieser Zeit nichts erben. Sobald Ihre Situation eine andere ist oder werden könnte, lohnt sich eine Beratung mit Blick auf einen Ehevertrag.
Hier sind einige der Themen, die in einem Ehevertrag beim Notar geregelt werden können:
Es ist wichtig zu beachten, dass Eheverträge individuell gestaltet werden müssen und die Regelungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Ein Notar kann hierbei beratend tätig sein und bei der Ausarbeitung des Ehevertrags helfen.
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Zu meinen Aufgaben als Notar gehört auch die Beratung und Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, auch Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung genannt. Rein rechtlich betrachtet ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein Ehevertrag, der erst im Scheidungsfall geschlossen wird. Selbstverständlich ist es auch hier meine Aufgabe, beide Parteien neutral zu beraten und eine Vereinbarung zu entwerfen, die auf Augenhöhe die beiderseitigen Interessen berücksichtigt.
In der oft schwierigen Situation können Sie darauf bauen, dass bei mir beide Parteien ein offenes Ohr für ihre jeweiligen Belange finden. Gerne führe ich mit Ihnen ein gemeinsames von mir moderiertes Beratungsgespräch. Wenn sich beide Parteien damit wohler fühlen, können diese Beratungsgespräche aber auch getrennt geführt werden. Selbstverständlich beziehe ich auch Ihre Rechtsanwälte in den Prozess mit ein, wenn Sie dies wünschen.
Ziel einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist es, die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Trennung oder Scheidung zu regeln. In einer Scheidungsfolgevereinbarung können verschiedene Themen geregelt werden, die die Ehepartner betreffen, einschließlich:
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung verbessert die Chance, dass eine Trennung oder Scheidung in einer fairen und reibungslosen Art und Weise abläuft und verhindert, dass teure und langwierige Gerichtsverfahren notwendig werden. Durch die Vereinbarung können die Parteien auch ihre eigenen Interessen schützen und ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche für Ihre Lebenssituation mit einfließen lassen.
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RA Claudius Finkbeiner LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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